Allgemeine Geschäftsbedingungen der Das Werbehaus KG
-nachfolgend kurz Werbehaus KG genannt
1. Geltungsbereich
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Werbehaus KG gelten die nachfolgend Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht in einem gesonderten Vertrag oder den Kostenvoranschlagen der Werbehaus KG etwas anderes geregelt ist.
2. Zusammenarbeit, Fremdleistungen
2.1 Die Werbehaus KG wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Im Rahmen des Auftrages besteht für die Werbehaus KG Gestaltungsfreiheit.
2.2 Der Kunde wird der Werbehaus KG sämtliche für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Vorgaben, Informationen, Vorlagen, Lichtbilder, Zeichnungen und Materialien rechtzeitig im Sinne von nachfolgender Ziff. 2.3 und hinreichend detailliert zur Verfügung stellen. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung des der Werbehaus KG übergebenen Materials berechtig ist und dass dieses Material von Rechten Dritter frei ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder das Material nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde die Werbehaus KG im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich, von ihm abgeforderte Genehmigungen, sonstige erforderliche Erklärungen, tatsächliche Erläuterungen u. ä. (kurz Erklärungen) so rechtzeitig schriftlich abzugeben, dass der Geschäftsablauf der Werbehaus KG nicht beeinträchtigt wird und die Werbehaus KG in der Lage ist, ihre Leistungen ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Die Werbehaus KG ist berechtigt, ihre Leistungen zurückzuhalten, ohne hierdurch in Verzug zu geraten, bis der Kunde die erforderlichen Erklärungen abgegeben hat.
2.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Werbehaus KG eine angemessene Erhöhung der vereinbarten Vergütung verlangen.
2.5 Die Werbehaus KG ist berechtig, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen und Verträge mit bindender Wirkung für diesen zu schließen. Der Kunde ist verpflichtet, der Werbehaus KG hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. Die Werbehaus KG wird den Kunden über solche Verträge informieren.
2.6 Soweit im Einzelfall die zur Auftragserfüllung notwendigen Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Werbehaus KG abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Werbehaus KG im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von Verpflichtungen zur Zahlung des Entgeltes für die Fremdleistung.
2.7 Die von der Werbehaus KG erstellten Daten stehen für die Dauer eines Jahres nach Fertigstellung für weitere Arbeiten in der Werbehaus KG zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Archivierung darüber hinaus besteht nicht. Nach Abschluss des ausgeführten Auftrages bleiben die erstellten Daten Eigentum der Werbehaus KG.
3. Abnahme
3.1 Entsprechen die Entwürfe und Leistungen der Werbehaus KG den in vorstehender Ziff. 2.2 genannten Vorgaben des Kunden, ist er zu ihrer Abnahme verpflichtet. Unabhängig hiervon gelten die Entwürfe und Leistungen der Werbehaus KG vom Kunden als vertragsgemäß abgenommen, wenn er sie nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich gegenüber der Werbehaus KG unter Angabe der Gründe als nicht vertragsgemäß rügt.
3.2 Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Auslieferung der Leistungen bei der Werbehaus KG eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen der Werbehaus KG als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
4. Geistiges Eigentum der Das Werbehaus KG, Rechteerwerb des Kunden
4.1 Sämtliche von der Werbehaus KG dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen einschließlich Ideen, Fotographien, Entwürfe und Gestaltungen sind geistiges Eigentum der Werbehaus KG, sofern hieran nicht unmittelbare Rechte Dritter bestehen. Die Werbehaus KG hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken ihrer Leistungen (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden.
4.2 Die Werbehaus KG überträgt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen der Werbehaus KG aus der Geschäftsbeziehung die für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der vertraglich gewährten Leistungen.
Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Nachahmung, Vervielfältigung, Vermietung, Weiterlizensierung oder sonstige Verwertung ist nicht gestattet. Soweit die Werbehaus KG im Einzelfall dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht an seinen Leistungen eingeräumt haben sollte, räumt der Kunde der Werbehaus KG ein einfaches örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung seiner Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen von Eigenerwerb ein.
4.3 Eine Bearbeitung und/oder Veränderung der von der Werbehaus KG gestalteten Werbemittel ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung zulässig. Eine Weitergabe der nach vorstehender Ziff. 4.2 eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Inscription KG und Kunde. Eine Nutzung der Daten ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig.
4.4 Die Werbehaus KG steht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns dafür ein, dass ihre Leistungen, welche der Kunde im Rahmen dieses Vertrages erhält, mit Ausnahmen des vom Kunden gestellten Materials nicht mit Urheber- oder Leistungsschutzrechten Dritter belastet sind und, soweit Rechte Dritter wegen Beauftragung von Fremdleistungen nicht vermeidbar sein sollten, der Kunde jedenfalls dieselbe Rechtsposition erhält wie sie vorstehend in Ziff. 4.2 umrissen ist. Sollte in besonderen Fällen diese Freistellung nicht möglich sein, ist der Kunde hiervon rechtzeitig vor Durchführung der betroffenen Werbemaßnahmen in Kenntnis zu setzen.
4.5 Die vorstehende Rechtsübertragung bzw. Gewährleistung ist mit den sonstigen Vergütungen an die Werbehaus KG gemäß nachstehender Ziff. 5 abgegolten.
5. Vergütung
5.1 Die Kostenvoranschläge der Werbehaus KG stellen lediglich Aufwandsschätzungen über den Umfang der von ihr zu erbringenden Leistungen dar und sind daher nicht verbindlich, es sei denn, die Werbehaus KG hat sie Ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ oder „Pauschalangebot“ bezeichnet.
5.2 Wünscht der Kunde mehr als einmal Änderungen an fertiggestellten Entwürfen oder Änderungen während oder nach der Produktion, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
5.3 Sofern sich bei Beendigung des Auftrages herausstellt, dass der Werbehaus KG für die Durchführung des Auftrages tatsächlich kein höherer als im Kostenvoranschlag kalkulierter Aufwand angefallen ist, gilt der Kostenvoranschlag als vertraglich vereinbarte Vergütung. Wird der im Kostenvoranschlag kalkulierte Aufwand überschritten, ist nach tatsächlichem Aufwand gemäß üblicher Stundensätze abzurechnen. Die Werbehaus KG wird den Kunden auf eine wesentliche Überschreitung eines Kostenvoranschlages ( mehr als 10%) so früh wie möglich während der Durchführung des Auftrages hinweisen.
5.4 Kommt es im Falle einer Abrechnung nach Aufwand gemäß vorstehender Ziff 5.3 Satz 2, der Bestimmung der angemessenen Erhöhung gemäß Ziff. 2.4 oder der Bestimmung der angemessenen Vergütung gemäß Ziff. 5.7 nicht zu einer Einigung über die Höhe des Entgeltes, ist die Höhe mit für beide Parteien verbindlicher Wirkung von einem von der Industrie- und Handelskammer Hannover zu benennenden Sachverständigen festzusetzen. In jedem Fall hat der Kunde der Inscription KG die Kosten zu erstatten, die der Werbehaus KG von Dritten in Rechnung gestellt werden, sofern die Werbehaus KG diese Kosten auf Veranlassung des Kunden verursacht hat.
5.5 Die von der Werbehaus KG genannten Vergütungen sind Nettobeträge. Sie sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so kann die Werbehaus KG die Vergütung entsprechend den abgenommenen Teilen in Rechnung stellen.
5.6 Rechnungen der Werbehaus KG sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zahlbar. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen eigener rechtskräftig gestellter oder unstreitiger Forderungen gegen die Werbehaus KG zu. Auch ohne Mahnung gerät der Kunde 30 Tage nach Rechnungserhalt in Zahlungsverzug.
5.7 Werden die Entwürfe und Leistungen der Werbehaus KG vom Kunden erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Die Bestimmung der angemessenen Vergütung obliegt der Werbehaus KG.
5.8 Die vertragliche Vergütung gemäß den vorstehenden Ziffern ist auch dann vom Kunden zu zahlen, wenn er die Entwürfe und Leistungen der Werbehaus KG in veränderter Form benutzen will.
5.9 Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann die Werbehaus KG ein Handling Fee in Höhe von 15% erheben.
6. Haftung
6.1 Die Werbehaus KG verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen.
6.2 Die Haftung der Agentur, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich dabei auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, es sei denn, es geht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). In jedem Fall ist die Haftung der Werbehaus KG auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden beschränkt.
6.3 Die Haftungsbegrenzung gemäß vorstehender Ziff. 6.2 gilt auch für Schäden, die von Herstellern und Lieferanten von Werbemitteln oder von sonstigen für die Werbehaus KG tätigen Personen verursacht wurden, sofern die Werbehaus KG sie zur Durchführung des Kundenauftrags eingeschaltet hat.
6.4 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten, Vorlagen und Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.
6.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeiten der Werbung trägt der Kunde, sofern er die Entwürfe und Leistungen der Werbehaus KG freigegeben hat oder die Werbemittel der Agentur nutzt. Dies gilt insbesondere für den Fall des Verstoßes der Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich des Urheberrechts. Sofern die Werbehaus KG rechtliche Bedenken gegen die vorgeschlagenen Werbemaßnahmen hegt, ist sie verpflichtet, den Kunden auf seine Bedenken hinzuweisen. Eine rechtliche Beratungspflicht der Werbehaus KG besteht jedoch nicht.
6.6 In keinem Fall haftet die Werbehaus KG für die Richtigkeit der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen und Leistungen des Kunden oder die Verwendung des von Kunden gestellten Materials.
6.7 Die Werbehaus KG haftet auch nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutzfähigkeit der dem Kunden zur Verfügung gestellten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe oder sonstigen Leistungen.
6.8 Sofern Dritte die Werbehaus KG wegen der in den vorstehenden Ziffern 6.6 und 6.7 geregelten Sachverhalte in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, die Werbehaus KG von diesen Ansprüchen freizustellen und ihr sämtliche hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen.
6.9 Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung seiner Daten. Für den Verlust von Daten übernimmt die Werbehaus KG keine Haftung, wenn der Verlust durch mangelnde Sicherung durch den Kunden eingetreten ist.
7. § 312 d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften
7.1 Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht nach §355 BGB zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 BGB eingeräumt werden.
7.2 Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.
7.3 Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
7.4 Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht anders bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
7.5 Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 499 bis 507 BGB ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 BGB zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.
7.6 Die Werbehaus KG versteht sich als Dienstleister für individuelle Kundenaufträge. Sie liefert keine vorgefertigten Waren, sondern Waren für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
8. Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Soweit die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller auf Aufforderung von der Werbehaus KG verpflichtet, die zuerst gelieferte mangelhafte Ware vorab an die Werbehaus KG zurückzusenden.
9. Geheimhaltung, Rückgabe von Unterlagen, Referenzen
9.1 Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen und Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei und der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmung auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus geheim zu halten.
9.2 Sämtliche Unterlagen, die im Eigentum der jeweils anderen Partei stehen, sind nach Vertragsbeendigung unverzüglich zurückzugeben.
9.3 Die Werbehaus KG darf den Namen des Kunden im Rahmen von Eigenwerbung nennen, sofern er dem nicht ausdrücklich schriftlich während der Dauer der Durchführung des Vertrages widersprochen hat.
10. Schlussklauseln
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Werbehaus KG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
10.2 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Parteien einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden ist Hameln. Gerichtsstand ist Hameln, sofern der Kunde Kaufmann ist.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame und undurchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Falle einer Vertragslücke verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die den Interessen beider Parteien unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen am besten entspricht.